Lastenrad-Leihsystem der Gemeinde Ascheberg

Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen

Vorwort

Das Lastenrad-Leihsystem ist ein Angebot der Gemeinde Ascheberg, das keine kommerziellen Zwecke verfolgt. Unser Ziel ist es, mit dem Lastenrad-Leihsystem einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und die Mobilität in der Gemeinde Ascheberg ohne Auto zu fördern. Daher stellen wir allen Interessierten die Lastenräder zur Verfügung. Mit unserem Verleihangebot möchten wir Ihnen die Möglichkeit geben, unkompliziert und kostengünstig ein Lastenrad zu mieten. Egal ob für den Einkauf, den Transport von sperrigen Gegenständen oder für Ausflüge mit der Familie - unsere Lastenräder bieten eine alternative Mobilitätslösung. Dabei setzen wir auf hochwertige Lastenräder und mit der Software „chayns” der Tobit Software GmbH auf eine einfache Buchungsplattform, um Ihnen einen reibungslosen Verleihprozess zu garantieren. Wir freuen uns, wenn wir mit unserem Angebot auch Sie für eine umweltfreundliche Mobilität begeistern können. Damit wir möglichst viele weitere Bürgerinnen und Bürger begeistern können, möchten wir Sie bitten, mit den geliehenen Lastenrädern so sorgsam wie möglich umzugehen. Die hier vorliegenden Nutzungsbedingungen sollen dieses Anliegen unterstützen. Wir wünschen Ihnen viel Spaß bei der Erkundung der Gemeinde auf einem unserer Lastenräder!

Allgemeines

Die hier genannten Bedingungen gelten für die Leihe der Elektro-Lastenräder „Lastenrad Davensberg“, „Lastenrad Herbern“, „Lastenrad Ascheberg I“ sowie  „Lastenrad Ascheberg II“, im Weiteren Lastenrad genannt. Als Nutzende gelten die Personen, die sich für einen begrenzten und vorher definierten Zeitraum ein Lastenrad buchen. In den hier vorliegenden Nutzungsbedingungen werden die Grundsätze der Leihe geregelt. Abweichende Regelungen sind nicht möglich. Die Nutzenden erklären sich mit der Buchung und der Leihe der Lastenräder mit den hier genannten Nutzungsbedingungen einverstanden. Zu keiner Zeit erwerben die Nutzenden Eigentumsrechte an den Lastenrädern. 

Registrierung und Verifizierung 

Um das Lastenrad-Leihsystem der Gemeinde Ascheberg nutzen zu können, müssen sich Nutzende einmalig registrieren und ihre Identität verifizieren lassen. Die bei der Registrierung geforderten persönlichen Daten und die Adresse sind wahrheitsgemäß anzugeben. Für die Verifizierung muss ein Foto des Personalausweises bei der Registrierung hinterlegt werden. 

Buchung

Die Buchung der Lastenräder erfolgt digital über die Plattform „chayns” der Tobit Software GmbH aus Ahaus. Die Schlösser der Lastenradboxen lassen sich mithilfe der Software nach erfolgreicher Registrierung und Buchung mit dem Smartphone öffnen und schließen. Dies funktioniert wie folgend:
A) Bei der ersten Ausleihe:
1. Chayns App kostenlos auf das Smartphone laden.
2. Benutzerprofil anlegen.
3. Auf der Seite Lastenrad den Reiter „Registrierung“ wählen und die Registrierung ausführen.
Hinweis: Sie werden benachrichtigt, sobald Ihr Antrag bearbeitet wurde. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt ausschließlich werktags. Bitte berücksichtigen Sie die Bearbeitungszeit in Ihrer Planung und bei den gewünschten Buchungszeiten.
B) Bei jeder Ausleihe:
1. Den Reiter „Lastenräder“ wählen.
2. Gewünschtes Lastenrad für die gewünschte Zeit buchen.
3. In der Anwendung „cards“ den Button „öffnen“ wählen.
4. Sobald ein akustisches Signal zu hören ist, die Tür der Fahrradbox öffnen.
5. Ladekabel entfernen und Rad aus der Box schieben.
6. Tür der Fahrradbox schließen

Nutzung

Die Nutzungsdauer ist begrenzt und hängt auch von der Verfügbarkeit des jeweiligen Lastenrades ab. Während des Buchungszeitraums kann das Lastenrad aus der Lastenradgarage entnommen werden. Das Lastenrad muss zum Ende der Buchungsdauer wieder in der Lastenradgarage abgestellt werden und an das Ladekabel angeschlossen werden.
Die Gemeinde Ascheberg übernimmt keine Gewährleistung für einen ordnungsgemäßen und verkehrstauglichen Zustand des Lastenrades. Die Fahrtauglichkeit und Verkehrstauglichkeit des Lastenrades ist vor Fahrtbeginn durch die Nutzenden zu prüfen. Dies beinhaltet auch die Überprüfung des Lichtes. Sollte das Lastenrad einen Mangel aufweisen, welcher die Verkehrssicherheit beeinflusst, ist dies der Gemeinde Ascheberg unverzüglich mitzuteilen. Das Lastenrad darf in diesem Fall nicht genutzt werden. 
Bei Transport von Gütern verpflichten sich die Nutzenden das Lastenrad nur für den legalen und sicheren Transport von Gütern zu nutzen. Das Lastenrad darf nicht für illegale Aktivitäten genutzt werden oder anderen Personen zur Nutzung überlassen werden. Die Nutzenden sind verpflichtet, das Lastenrad ausschließlich sachgemäß zu gebrauchen (vgl. § 603 BGB). Insbesondere sind die geltenden Straßenverkehrsregelungen zu beachten. Eine Nutzung in Downhillparks o.ä. ist nicht gestattet. Die Lastenräder sind für den normalen Straßenverkehr und Radwege gedacht. Den Nutzenden ist es untersagt, Umbauten an den Lastenrädern vorzunehmen.

Rückgabe

Die Nutzende müssen das Lastenrad in einem einwandfreien Zustand zurückgeben und dafür sorgen, dass es während der Nutzung nicht beschädigt wird. Das Ladegerät muss bei der Rückgabe an den Akku am Lastenrad angeschlossen werden. Um eine Buchung verbindlich beenden zu können, muss zuvor ein Bild des Lastenrades über die chayns-App hochgeladen werden. Die Lastenradgarage muss zum Abschluss wieder verschlossen werden.
C) Bei der Rückgabe:
1. In der Chayns-App die Anwendung „Cards“ öffnen und das ausgeliehen Lastenrad auswählen.
2. In der Anwendung „cards“ die Schaltfläche „öffnen“ betätigen.
3. Sobald ein akustisches Signal zu hören ist, die Tür der Fahrradbox öffnen.
4. Das Lastenrad in die Fahrradbox schieben.
5. Das Ladekabel an das Lastenrad anschließen.
6. In der Chanys-App unter „Buchung beenden“ ein Foto des in der Box abgestellten Lastenrades hochladen und die Buchung „beenden“.
7. Tür der Fahrradbox schließen.

Nutzungsgebühren

Für die Nutzung eines Lastenrades fallen Gebühren in Höhe von 1,00 € pro angefangener Stunde an. Die Höhe der Gesamtgebühren hängt somit von der Nutzungszeit ab und wird vor der Buchung angezeigt. Die Zahlung der Gebühren erfolgt über die Plattform „chayns” und die dort verfügbaren Zahlungsmethoden. Die Verleih-Höchstdauer beträgt 24 Stunden. Wird das Lastenrad zu spät zurückgegeben, wird bezogen auf den Preis pro Stunde eine Überziehungsgebühr in Höhe von 40 Prozent berechnet.

Haftung

Die Nutzenden haften für alle Schäden, die während der Nutzung des Lastenrads entstehen. Sie sind verpflichtet, das Lastenrad ordnungsgemäß zu sichern und gegen Diebstahl zu schützen. Ein Lastenrad ist immer mit dem zusätzlichen Schloss, an einen festen Gegenstand anzuschließen, so dass es nicht ohne Gewaltanwendung entfernt werden kann. Das gilt auch bei kurzer Abwesenheit. Sollte es dennoch gestohlen werden, muss der Entleihende den Diebstahl bei der Polizei anzeigen und die Stadtverwaltung kontaktieren.
Die Haftung der Gemeinde Ascheberg für die Nutzung der Lastenräder ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz begrenzt (vgl. §599 BGB). Dies gilt auch für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verleihers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Gemeinde Ascheberg beruhen.
Die Nutzenden haften für alle Veränderungen oder Verschlechterungen am Fahrrad, sofern diese auf nicht vertragsgemäßem Gebrauch beruhen. Darüber hinaus haften die Nutzenden nur dann für Verlust und Untergang der Lastenräder oder einzelner Teile davon, wenn die Lastenräder nicht an einem festen, im Boden verankerten Gegenstand angeschlossen worden sind. Die Nutzenden sind verpflichtet, eine eigene Haftpflichtversicherung abzuschließen, um gegen Schäden abgesichert zu sein, die sie selbst verursachen.

Stornierung

Die Nutzenden können ihre Buchung jederzeit stornieren. Eine Erstattung der Gebühren ist jedoch nur möglich, wenn die Stornierung innerhalb von 15 Minuten nach Buchungsbeginn erfolgt.

Datenschutz

Die Gemeinde Ascheberg als Anbieterin des Lastenrad-Leihsystems verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten der Nutzenden vertraulich zu behandeln und nur für den Zweck der Buchung und Nutzung der Lastenräder zu verwenden. 

Änderung der Nutzungsbedingungen

Die Gemeinde Ascheberg behält sich das Recht vor, die Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern. Die Nutzenden werden über Änderungen per E-Mail oder Chat informiert. Die Nutzung des Lastenrad-Leihsystems nach einer Änderung der Nutzungsbedingungen gilt als Zustimmung zu den neuen Bedingungen. 

Kontakt

Bei Fragen, Anregungen oder Problemen:
E-Mail: lastenrad (at) ascheberg.de
Tel.: 02593 609-6014